Glossar

  • Affidavit

    eidesstattliche Versicherung

  • Aktiengesellschaft

    Kapitalgesellschaft nach deutschem Recht, deren Grundkapital in Aktien aufgeteilt ist, die von den Aktionären gehalten werden

  • Anleihegläubiger

    Inhaber der Inhaber-Teilschuldverschreibung

  • Anleiheschuldnerin

    Emittentin der Inhaber-Teilschuldverschreibung

  • Basel II

    Sammelbegriff für mehrere von dem sog. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht seit Juni 1999 veröffentlichte Konsultationspapiere über eine neue Eigenkapitalregelung für Kreditinstitute

  • Bezugsrecht auf Aktien

    Recht, eine bestimmte Anzahl von Aktien zu einem festgelegten oder berechenbaren Preis zu einem vereinbarten Zeitpunkt zu erwerben

  • Bonitätsrisiko

    Risiko bezogen auf die wirtschaftliche Güte, beispielsweise eines Unternehmens

  • Clearstream Banking AG, Frankfurt a.M.

    Wertpapiersammelbank, zwischengeschaltetes Bankinstitut zur Hinterlegung von Wertpapieren, beispielsweise Globalurkunden sowie der Abwicklung von Wertpapierhandelsgeschäften (Einbuchung und Ausbuchung von Wertpapieren aus Wertpapierdepots)

  • Effektive Stücke

    Verbriefung einzelner Wertpapiere aus einer Emission im Gegensatz zur Sammelverbriefung beispielsweise in einer Globalurkunde

  • Emissionskosten

    Kosten im Zusammenhang mit der Ausgabe der Inhaber-Teilschuldverschreibung

  • Emittent

    Wertpapiere begebendes Unternehmen

  • Fälligkeitstag

    Tag, an dem die Inhaber-Teilschuldverschreibungen zum Nennbetrag zur Rückzahlung fällig sind

  • Globalurkunde

    einzelne Sammelurkunde zur Verbriefung sämtlicher Wertpapiere einer gesamten Emission, hier der Inhaber-Teilschuldverschreibungen

  • Inhaber-Teilschuldverschreibung

    Inhaberwertpapier, mit dem ein Recht auf einen Teil der Emission einer Schuldverschreibung verbrieft ist; für den Verkauf wird die Summe der Schuldverschreibung in Teilbeträge gestückelt

  • Inhaberwertpapier

    Wertpapier, das seinem Inhaber die in dem Wertpapier verbrieften Rechte gewährt

  • ISIN

    International-Securities-Identification-Number, Kennnummer, die zur Identifikation und Klassifikation von Wertpapieren im internationalen Börsenhandel dient, ersetzt künftig die auf Deutschland begrenzte WKN

  • Mündelsicher

    gesetzliche Anforderungen an die Sicherheit von Anlagen des Vermögen eines Mündels durch seinen Vormund

  • p. a.

    per annum = jährlich

  • Portfolio

    Gesamtheit von Investments

  • Rendite

    Verzinsung einer Investition

  • Schuldverschreibung

    Verbriefte Darlehens- und Zinsforderung

  • Teilschuldverschreibung

    Inhaber-Teilschuldverschreibung

  • Umtauschrecht auf Aktien

    Recht, beispielsweise statt der Rückzahlung auf eine Schuldverschreibung eine bestimmte Anzahl von Aktien der die Schuldverschreibung ausgebenden Aktiengesellschaft zu verlangen

  • VerkProspG

    Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz

  • Vorrats-Aktiengesellschaft

    auf Vorrat gegründete Aktiengesellschaft, die bis zu ihrer Inbetriebnahme keine Geschäftstätigkeit entfaltet

  • Wertpapier

    Verbrieftes Recht

  • Wertpapier-Kennnummer (WKN)

    Kennnummer, die zur Identifikation und Klassifikation von Wertpapieren im deutschen Börsenhandel dient, wird künftig ersetzt durch die ISIN

  • Wertpapierdepot

    Verwahrmöglichkeit für Wertpapiere und Fondsanteile bei einer Bank

  • Überschuldung

    liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt

  • Zahlstelle

    Bank, über die die buchmäßige Wertstellung der Inhaber-Teilschuldverschreibung bei den Investoren sowie die Zinszahlungen auf die Inhaber-Teilschuldverschreibung abgewickelt wird

  • Zahlungsunfähigkeit

    Schuldner ist dauerhaft außerstande, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen

  • Zeichnung

    Abgabe eines verbindlichen Angebots an die Emittentin zum Kauf von Inhaber-Teilschuldverschreibungen

  • Zeichnungsschein

    Vom Investor zu unterzeichnendes Formular zur Zeichnung von Inhaber-Teilschuldverschreibungen

Glossar

Wertpapier-Kennnummer (WKN)

Kennnummer, die zur Identifikation und Klassifikation von Wertpapieren im deutschen Börsenhandel dient, wird künftig ersetzt durch die ISIN

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